Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Kosten

Vor der Mandatsübernahme klären wir Sie über die voraussichtlich entstehenden Kosten auf, so dass Sie Ihr Kostenrisiko einschätzen können und sich in Ruhe entscheiden können. Alle Rechtsanwälte sind gesetzlich dazu verpflichtet, unnötige Kostenrisiken für ihre Mandanten zu vermeiden und sie entsprechend zu beraten.


In der Regel berechnen wir unser Honorar nach den Vergütungssätzen des Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetzes (RVG). Die anwaltliche Vergütung richtet sich dabei wesentlich nach den sogenannten Gegenstandswerten, die gegebenenfalls vom Gericht festgesetzt werden.


In manchen Fällen werden wir mit Ihnen die Möglichkeit einer Zusatzhonorar-Vereinbarung besprechen. Dies ist der Fall bei besonders arbeitsintensiven Mandaten. 

 

Für eine Erstberatung berechnen wir in der Regel 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Davon umfasst sind das vorherige Studium der für die Erstberatung bedeutsamen vorhandenen Unterlagen sowie das gründliche persönliche Beratungsgespräch in der Kanzlei.

 

Vor Übernahme eines Mandates besprechen wir auch gerne die Möglichkeiten der Einschaltung Ihrer Rechtsschutzversicherung und einen eventuellen Anspruch auf staatliche Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe.

Rechtsanwalt

Christoph Kremer

Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Rechtsanwältin

Ekaterine Kavtaradze

Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
weitere Tätigkeitsschwerpunkte:
Arzthaftungsrecht, Versicherungsrecht

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Mittwoch: 9 Uhr bis 15 Uhr

 

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